Wer seinen Onlineshop rechtssicher halten will, hatte 2026 so viel zu tun wie selten. Seit Juni sind gleich mehrere neue Pflichten dazugekommen, bis Jahresende folgen noch zwei. Die meisten betreffen nicht das Impressum oder die Datenschutzerklärung, sondern die Stellen, an denen deine Kunden kaufen: die Produktseite, den Checkout, die Zahlarten und die Werbetexte. Wir zeigen dir, welche Regeln jetzt gelten, was bis Dezember kommt und in welcher Reihenfolge du deinen Shop am besten durchgehst.
Kurz gesagt: Seit dem 27. September 2026 muss jeder Shop, der Waren an Verbraucher verkauft, einen einheitlichen EU-Gewährleistungshinweis zeigen, auf der Produktseite oder spätestens vor dem Bestellabschluss. Am selben Tag ist das geänderte UWG vollständig in Kraft getreten: Pauschale Umweltaussagen wie „klimaneutral“ sind seitdem in vielen Fällen verboten. Bei Käufen seit dem 31. Juli verlängert sich die Gewährleistung nach einer Reparatur um zwölf Monate. Ab dem 20. November gelten strengere Regeln für Kauf auf Rechnung und Ratenzahlung, ab dem 9. Dezember soll die neue Produkthaftung kommen. Wer die Produktseite, den Checkout, die Zahlarten und die Werbetexte prüft, hat den größten Teil erledigt.
Was heißt „Onlineshop rechtssicher“ im Jahr 2026?
Ein rechtssicherer Onlineshop ist ein Shop, der alle Informations-, Kennzeichnungs- und Ablaufpflichten erfüllt, die für den Verkauf an Verbraucher gelten, und zwar an der Stelle, an der das Gesetz sie verlangt. Genau dieser letzte Teil ist 2026 der Knackpunkt. Früher ließ sich vieles mit aktuellen Rechtstexten lösen: AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Impressum. Die neuen Regeln wollen etwas anderes: Hinweise, die deine Kunden beim Kaufen tatsächlich sehen. Ein Hinweis, der nur in den AGB steht, reicht für den neuen Gewährleistungshinweis nicht.
Das verändert die Arbeitsteilung. Rechtstexte kommen meist von einem Anbieter wie dem Händlerbund oder der IT-Recht Kanzlei und werden per Schnittstelle aktualisiert. Ein Hinweis auf jeder Produktseite, ein Button im Kundenkonto oder ein geänderter Zahlartenhinweis im Checkout müssen dagegen im Shop selbst umgesetzt werden. Das ist Arbeit für dich oder für die Agentur, die deinen Shop betreut. Und genau da bleiben viele kleine Shops hängen, weil sich niemand zuständig fühlt.
Wichtig vorab: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind Webdesigner und Digitalberater, keine Anwälte. Wir erklären, was die Regeln für die Technik und den Aufbau deines Shops bedeuten. Wo es um die genaue Auslegung geht, etwa bei Umweltaussagen oder deiner Rolle bei Ratenzahlungen, gehört eine Fachanwältin oder dein Händlerverband dazu.
Welche neuen Pflichten gelten für Onlineshops 2026?
Damit du den Überblick behältst, haben wir die wichtigsten Termine für Shops, die an Endkunden verkaufen, nach Datum sortiert. Die letzte Spalte zeigt dir, wo im Shop du jeweils ansetzt.
| Seit / ab | Pflicht | Wen es betrifft | Wo im Shop |
|---|---|---|---|
| 19.06.2026 | Widerrufsbutton | alle B2C-Shops | Kundenkonto, Bestellbestätigung, Footer |
| 31.07.2026 | Recht auf Reparatur: Gewährleistung plus 12 Monate nach Reparatur | alle, die an Verbraucher verkaufen | Reklamationsprozess, E-Mail-Vorlagen |
| 27.09.2026 | EU-Gewährleistungshinweis, ggf. Garantielabel | alle B2C-Shops | Produktseite oder vor Bestellabschluss |
| 27.09.2026 | Geändertes UWG: Verbot pauschaler Umweltaussagen | alle, die mit Umwelt werben | Produkttexte, Siegel, Banner, Verpackung |
| 20.11.2026 | Neue Verbraucherkreditregeln (BNPL, Rechnungskauf) | Shops mit Ratenkauf oder Zahlungsziel | Zahlarten, Checkout, Werbung |
| 09.12.2026 (geplant) | Neues Produkthaftungsgesetz | Hersteller, Importeure, teils Händler | Lieferantendaten, Dokumentation |
| 01.01.2027 | E-Rechnung beim Ausstellen (B2B, über 800.000 € Vorjahresumsatz) | B2B-Shops | Rechnungssystem |
Dazu kommen Regeln, die schon länger gelten und trotzdem oft fehlen. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Onlineshops, wir haben die Bilanz nach einem Jahr BFSG zusammengefasst. Seit Dezember 2024 verlangt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) im Online-Angebot unter anderem Name und Anschrift des Herstellers sowie Warn- und Sicherheitshinweise. Wer da noch Lücken hat, sollte sie im selben Durchgang schließen.

Was ist der neue Gewährleistungshinweis und wo muss er hin?
Der Gewährleistungshinweis ist eine einheitliche Mitteilung, die Verbraucher über ihr gesetzliches Recht auf Gewährleistung informiert: dass sie bei Mängeln mindestens zwei Jahre lang Ansprüche gegen den Verkäufer haben. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, die Verbraucher beim ökologischen Wandel stärken soll und unter dem Kürzel EmpCo läuft. Wie der Hinweis aussehen muss, legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 fest. Seit dem 27. September 2026 ist er Pflicht für alle, die Waren an Verbraucher verkaufen.
Im Ladengeschäft hängt der Hinweis gut sichtbar aus, etwa als Plakat an der Kasse. Im Onlineshop muss er laut IHK Nord Westfalen auf der Produktseite stehen oder spätestens vor Abschluss der Bestellung erscheinen. Ein Verweis in den AGB genügt nicht. Das Muster ist vorgegeben. Du darfst es nicht frei umgestalten, nicht kürzen und nicht in eigenen Worten nacherzählen.
Daneben gibt es ein zweites Element: das Garantielabel. Es betrifft aber längst nicht jeden. Es wird nur fällig, wenn der Hersteller für ein Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gibt und dir diese Information zur Verfügung stellt. Dann muss das Label eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet sein und im Onlineshop auch im Warenkorb erscheinen. Ein Elektrohändler mit Geräten, für die der Hersteller eine fünfjährige Haltbarkeitsgarantie gibt, hat hier also mehr Arbeit als eine Töpferin mit Unikaten.
Wie setzt du den Hinweis technisch um?
In der Praxis gibt es zwei saubere Wege. Der erste: ein globaler Baustein auf allen Produktseiten, etwa unter dem Warenkorb-Button oder in einem eigenen Reiter „Gewährleistung“. In WooCommerce geht das mit einem kleinen Snippet oder über den Theme-Builder, in Shopify über einen Abschnitt im Produkt-Template. Der zweite Weg: der Hinweis direkt im Checkout, kurz vor dem Bestellbutton. Wir empfehlen meist beides. Das kostet kaum Mehraufwand und lässt keine Zweifel.
Ob das im Alltag funktioniert, entscheiden ein paar Details. Der Hinweis muss auf dem Smartphone genauso sichtbar sein wie am Desktop, nicht versteckt in einem eingeklappten Akkordeon ganz unten. Er sollte als echter Text oder als barrierefreie Grafik mit Alternativtext eingebunden sein, damit auch Screenreader ihn erfassen. Und er darf die Ladezeit nicht spürbar verschlechtern. Eine riesige PNG-Grafik auf jeder Produktseite ist keine gute Idee.
Was ändert das neue UWG für Werbung mit Nachhaltigkeit?
Der zweite große Block betrifft nicht die Technik, sondern deine Texte. Das 3. Gesetz zur Änderung des UWG setzt die Greenwashing-Regeln der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht um. Es wurde im Februar 2026 verkündet und ist am 27. September 2026 vollständig in Kraft getreten. Laut IHK Lippe zu Detmold gilt seitdem:
- Aussagen wie „klimaneutral“ sind unzulässig, wenn sie auf CO2-Kompensation beruhen. Zulässig bleiben sie allenfalls, wenn eine konkrete, belegbare Minderung beim Produkt selbst dahintersteht.
- Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ ohne konkrete Erläuterung sind nur zulässig, wenn du eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst.
- Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen noch von einer staatlichen Stelle festgelegt wurden, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Für Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, gibt es mit § 15b UWG eine Übergangsregel. Sie schützt aber nicht vor Abmahnungen, sondern sieht nur eine Abwägung im Einzelfall vor, und sie gilt nur für die Ware selbst, nicht für Werbung und Texte im Shop. Wer also noch Kartons mit „klimaneutral versandt“ im Lager hat, muss die Texte im Shop trotzdem sofort anpassen.
Typische Fundstellen sind nicht nur Produktbeschreibungen. Schau auch in Banner auf der Startseite, in die Icons im Footer („grüner Versand“), in Newsletter-Vorlagen, in Produktfeeds für Google Shopping und in die Texte auf deinen Marktplatz-Angeboten. Ein Kosmetik-Shop, der „nachhaltige Naturkosmetik“ in jeder Kategoriebeschreibung stehen hat, muss hier deutlich mehr umschreiben als ein Werkzeughändler.
Unser Rat: Konkret statt allgemein. „Verpackung zu 100 % aus Altpapier“ ist eine überprüfbare Aussage, wenn sie stimmt. „Umweltfreundlich verpackt“ ist es nicht. Nebenbei enthalten konkrete Aussagen echte Informationen, mit denen Kunden und KI-Suchsysteme etwas anfangen können.
Was bedeutet das Recht auf Reparatur für deinen Shop?
Das Recht auf Reparatur geht auf die EU-Richtlinie 2024/1799 zurück. Der Bundestag hat die Umsetzung am 25. Juni 2026 beschlossen, die neuen Regeln gelten für Kaufverträge mit Verbrauchern, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden. Hier geht es weniger um Werbung als um das, was nach dem Kauf passiert. Für Händler zählen vor allem zwei Punkte.
Erstens: Entscheidet sich ein Kunde bei einem Mangel für die Reparatur statt für ein neues Gerät, verlängert sich die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate. Aus 24 werden bei Neuware also 36 Monate. Die Zusatzzeit schließt an die reguläre Frist an und beginnt nicht von vorn.
Zweitens: Nach einer Mängelanzeige musst du den Kunden über sein Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatz informieren und auf die Verlängerung hinweisen, bevor er sich entscheidet. Ein pauschaler Satz in den AGB dürfte dafür nicht reichen. Die Information gehört in die Antwort auf die konkrete Reklamation.
Für deinen Shop heißt das: Die Website selbst ändert sich kaum, deine Abläufe dafür schon. Passe die E-Mail-Vorlagen für Reklamationen an, prüfe dein Ticketsystem oder Helpdesk-Plugin und sag allen Bescheid, die Reklamationen beantworten. Auch dein Warenwirtschaftssystem sollte die längere Frist abbilden können, sonst lehnt in einem Jahr jemand eine berechtigte Reklamation ab. Wer Reklamationsantworten schon teilweise automatisiert, etwa mit KI-gestützter Beantwortung von E-Mail-Anfragen, muss die Vorlagen und Regeln dort genauso aktualisieren.
Hersteller trifft zusätzlich eine eigene Reparaturpflicht, unter anderem für Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones und Tablets. Das betrifft dich als Händler meist nur indirekt. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, können diese Pflichten aber auf Importeure oder Händler übergehen. Führst du solche Produkte, kannst du die Reparaturpflicht des Herstellers sogar als Verkaufsargument nutzen.
Was kommt am 20. November auf Shops mit Rechnungskauf zu?
Ab dem 20. November 2026 gelten in Deutschland die Regeln der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Bisher waren viele Angebote vom Verbraucherkreditrecht ausgenommen: Kleinkredite unter 200 Euro, zins- und gebührenfreie Finanzierungen und viele Modelle von „Buy now, pay later“. Diese Ausnahmen fallen laut Händlerbund weitgehend weg. Damit können Kreditwürdigkeitsprüfungen und zusätzliche Informationspflichten greifen.
Für die meisten kleinen Shops ist das weniger dramatisch, als es klingt. Bietest du Ratenkauf oder Rechnungskauf über einen externen Anbieter wie Klarna oder PayPal an, ist in der Regel der Anbieter der Kreditgeber und übernimmt die Prüfung. Prüfen solltest du trotzdem, ob du nach dem Vertrag mit dem Anbieter selbst als Kreditvermittler giltst und ob deine Werbung mit „0 % Finanzierung“ oder „in 30 Tagen zahlen“ noch passt.
Anders sieht es aus, wenn du selbst auf Rechnung lieferst, ohne Zahlungsanbieter dazwischen. Dann kommt es auf die Details an. Eine Ausnahme bleibt nach Angaben des Händlerbunds bestehen, wenn der Zahlungsaufschub zins- und grundsätzlich gebührenfrei ist, die Rechnung spätestens 50 Tage nach Lieferung vollständig bezahlt sein muss und die Kosten bei Zahlungsverzug begrenzt sind. Für Unternehmen, die nicht mehr unter die EU-Definition für KMU fallen, gilt die Ausnahme grundsätzlich nur bei einem Zahlungsziel von höchstens 14 Tagen. Ein Hofladen mit Onlineshop, der Stammkunden 14 Tage Zahlungsziel gibt, ist damit meist auf der sicheren Seite. Wer längere Zahlungsziele oder Teilzahlungen ohne Anbieter anbietet, sollte das vor dem 20. November mit seinem Verband oder einer Anwältin klären.
Was ändert die neue Produkthaftung für Händler?
Die EU hat die Produkthaftung grundlegend erneuert. Die Richtlinie (EU) 2024/2853 muss bis zum 9. Dezember 2026 umgesetzt sein. Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts laut IHK Frankfurt am Main am 8. Oktober 2026 beschlossen, das Verfahren war zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht vollständig abgeschlossen. In Kraft treten soll es am 9. Dezember 2026. Für Produkte, die bis zum 8. Dezember in Verkehr gebracht werden, gilt noch das alte Recht.
Die wichtigsten Änderungen:
- Software gilt künftig ausdrücklich als Produkt, egal ob sie auf einem Gerät läuft, als App bereitgestellt wird oder aus der Cloud kommt. KI-Systeme können damit grundsätzlich erfasst sein.
- Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, haften Importeure und Beauftragte, nachrangig auch Fulfilment-Dienstleister. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Händler und Online-Plattformen haften.
- Ein Händler kann sich entlasten, wenn er auf Aufforderung innerhalb eines Monats einen vorrangig haftenden Wirtschaftsakteur in der EU oder seinen eigenen Lieferanten benennt.
- Die bisherige Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Sachschäden und die Haftungshöchstgrenze bei Personenschäden sollen entfallen.
Für viele kleine Shops ist der dritte Punkt der entscheidende. Wenn du Ware direkt aus Fernost beziehst oder über Dropshipping verkaufst, musst du im Ernstfall schnell sagen können, wer der Hersteller ist und wer die Ware in die EU gebracht hat. Lege dir dafür eine einfache Lieferantenliste an, mit Firmenname, Anschrift und Rolle. Das hilft dir übrigens auch bei den Herstellerangaben nach der Produktsicherheitsverordnung, die ohnehin auf die Produktseite gehören.
Was gilt ab 2027 für B2B-Shops?
Ein Termin liegt schon im nächsten Jahr. Wer an Unternehmen verkauft, sollte ihn jetzt einplanen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz Rechnungen an inländische Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen, kleinere Unternehmen haben bis Ende 2027 Zeit. Für reine Endkunden-Shops ändert sich dadurch nichts. Bei gemischten Shops mit Geschäftskunden muss das Shop- oder Rechnungssystem aber strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen können. Wie du den Eingang solcher Rechnungen gleich mit automatisierst, steht in unserem Beitrag zum Rechnungseingang mit E-Rechnung und KI.
Wie machst du deinen Onlineshop Schritt für Schritt rechtssicher?
Bei so vielen Regeln hilft eine feste Reihenfolge. Wir gehen mit Kunden die Stellen durch, an denen gekauft wird, statt Gesetz für Gesetz abzuhaken. So rutscht nichts durch, und du fasst jede Stelle nur einmal an.

1. Produktseiten prüfen. Ist der Gewährleistungshinweis sichtbar, auch mobil? Stehen Herstellerangaben und Sicherheitshinweise nach GPSR da? Haben Produkte mit einer kostenlosen Haltbarkeitsgarantie des Herstellers von mehr als zwei Jahren das Garantielabel, auch im Warenkorb?
2. Checkout und Kundenkonto prüfen. Gibt es den Widerrufsbutton, und funktioniert er auch für Gastbestellungen? Erscheint der Gewährleistungshinweis spätestens vor dem Bestellbutton, falls er nicht auf der Produktseite steht? Was dabei konkret zu beachten ist, haben wir im Beitrag zur Widerrufsbutton-Pflicht beschrieben.
3. Zahlarten prüfen. Welche Zahlarten bietest du an, und wer gewährt den Zahlungsaufschub? Stimmen die Texte zu Raten- und Rechnungskauf mit dem überein, was ab dem 20. November gilt?
4. Texte und Siegel prüfen. Durchsuche Produkttexte, Kategorien, Banner, Newsletter und Produktfeeds nach Begriffen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“. Prüfe jedes Siegel auf seine Grundlage.
5. Abläufe anpassen. Aktualisiere Reklamationsvorlagen mit Wahlrecht und längerer Gewährleistung nach Reparatur. Lege die Lieferantenliste für die Produkthaftung an. Kläre, wer im Team für Rechtsänderungen zuständig ist.
Für einen typischen WooCommerce-Shop mit ein paar Hundert Produkten ist das gut in ein bis zwei Arbeitstagen machbar, wenn Theme und Plugins aktuell sind. Länger dauert es meist bei den Texten, weil sie verstreut sind. Ein Export aller Produktbeschreibungen als CSV und eine Suche nach den kritischen Begriffen sparen hier viel Zeit.
Welche Fehler sehen wir in Shops am häufigsten?
Aus unseren Shop-Checks kennen wir ein paar Muster, die immer wieder auftauchen. Fast keins davon hat mit Unwissen zu tun, meistens mit fehlender Zeit.
Der häufigste Fehler: Die Rechtstexte sind aktuell, der Shop ist es nicht. Der Rechtstext-Dienst hat die AGB und die Widerrufsbelehrung längst angepasst, aber den Button im Kundenkonto oder den Hinweis auf der Produktseite hat niemand eingebaut. Der Shopbetreiber fühlt sich sicher, weil er ja für den Dienst bezahlt. Das ist ein Trugschluss.
Der zweite Klassiker: Das Theme überschreibt die Lösung. Ein Plugin fügt den Hinweis korrekt ein, aber das Theme oder ein Pagebuilder nutzt ein eigenes Produkt-Template, in dem der Platzhalter fehlt. Am Desktop sieht man den Hinweis, auf dem Smartphone nicht. Deshalb gehört nach jeder Änderung ein kurzer Test auf echten Geräten dazu.
Drittens: Alte Marketingtexte leben weiter. Der Gewährleistungshinweis ist eingebaut, aber im Newsletter-Footer steht seit Jahren „klimaneutraler Versand“. Oder der Google-Shopping-Feed zieht noch die alte Produktbeschreibung. Solche Reste sind leicht zu übersehen und eine typische Vorlage für Abmahnungen.
Und schließlich: Niemand ist zuständig. In vielen kleinen Shops kümmert sich die Inhaberin um Einkauf und Marketing, ein Freelancer um die Technik und eine Steuerkanzlei um die Buchhaltung. Neue Pflichten bleiben dann liegen. Eine einfache Liste mit Terminen und Verantwortlichen löst dieses Problem schneller als jedes Plugin.
Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Du hast keine echte Wahl, aber du kannst den Aufwand klein halten. Fehlende Pflichtangaben sind ein beliebter Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, in schweren Fällen drohen Bußgelder. Viel wichtiger ist aus unserer Sicht aber etwas anderes: Ein sauber gebauter Shop, in dem Pflichtangaben an festen Stellen sitzen, lässt sich bei der nächsten Änderung in einer Stunde anpassen. Ein Shop, in dem jeder Hinweis irgendwo von Hand eingefügt wurde, kostet dich bei jeder Neuregelung wieder Tage.
Dazu kommt ein Nebeneffekt. Klare Angaben zu Gewährleistung, Herstellern und Zahlarten schaffen Vertrauen. Kunden, die vor dem Kauf wissen, woran sie sind, brechen den Checkout seltener ab. Und auch Suchmaschinen und KI-Assistenten, die Produkte vergleichen, werten gut strukturierte Produktseiten mit vollständigen Angaben besser aus als Seiten mit vagen Werbesätzen.
Fazit: Rechtssicherheit ist 2026 vor allem eine Frage der Shop-Technik
Die neuen Pflichten 2026 klingen nach viel Jura, sind aber vor allem Arbeit am Shop: ein Hinweis auf der Produktseite, ein Button im Kundenkonto, überarbeitete Texte, angepasste Zahlarten und bessere Reklamationsvorlagen. Wer seinen Onlineshop rechtssicher halten will, braucht deshalb beides: aktuelle Rechtstexte und jemanden, der sie sauber in den Shop bringt. Geh die fünf Stellen der Reihe nach durch, und plane die beiden Termine im November und Dezember fest ein. Das ist kein Hexenwerk. Es braucht nur jemanden, der sich einmal in Ruhe hinsetzt.
Wenn du dabei Unterstützung brauchst, schauen wir uns deinen Shop gern an. Wir prüfen Produktseiten, Checkout und Technik und setzen die Hinweise so um, dass sie bei der nächsten Gesetzesänderung schnell anzupassen sind. Mehr dazu findest du bei unseren Leistungen rund um Webdesign und Onlineshops, oder du schreibst uns direkt über das Kontaktformular.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss jeder Onlineshop den neuen Gewährleistungshinweis zeigen?
Ja, jeder Shop, der Waren an Verbraucher verkauft. Seit dem 27. September 2026 muss der einheitliche EU-Hinweis auf der Produktseite oder spätestens vor dem Bestellabschluss sichtbar sein. Ein Verweis in den AGB reicht nicht. Reine B2B-Shops sind nicht betroffen.
Darfst du deinen Versand noch als klimaneutral bewerben?
Nur, wenn die Aussage nicht auf CO2-Kompensation beruht, sondern auf einer konkreten Minderung. Seit dem 27. September 2026 verbietet das geänderte UWG Klimaneutralitätsaussagen, die nur durch Ausgleichszahlungen entstehen. Besser sind konkrete, belegbare Angaben wie das Material der Verpackung.
Verlängert sich die Gewährleistung jetzt immer auf drei Jahre?
Nein. Die Gewährleistung verlängert sich nur dann einmalig um zwölf Monate, wenn sich der Kunde bei einem Mangel für die Reparatur entscheidet. Das gilt für Verbraucherverträge ab dem 31. Juli 2026. Über dieses Wahlrecht musst du nach der Mängelanzeige informieren.
Musst du als kleiner Shop ab November die Bonität deiner Kunden prüfen?
Meist nicht. Bietest du Rechnungs- oder Ratenkauf über einen Anbieter wie Klarna oder PayPal an, ist in der Regel der Anbieter der Kreditgeber. Lieferst du selbst auf Rechnung, bleibt eine Ausnahme für zins- und gebührenfreie Zahlungsziele von bis zu 50 Tagen mit begrenzten Verzugskosten, für Nicht-KMU grundsätzlich nur bis 14 Tage. Im Zweifel klärst du deine Rolle mit deinem Händlerverband.
Reicht ein Rechtstext-Dienst, damit dein Onlineshop rechtssicher ist?
Nein. Ein Rechtstext-Dienst hält AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung aktuell. Viele neue Pflichten verlangen aber sichtbare Elemente im Shop, etwa den Gewährleistungshinweis auf der Produktseite oder den Widerrufsbutton. Die musst du oder deine Agentur im Shop selbst umsetzen.