Seit heute gilt eine neue Pflicht, die fast jeden Onlineshop in Deutschland betrifft: Wer Verbrauchern erlaubt, Verträge online abzuschließen, muss eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, den sogenannten Widerrufsbutton. Maßgeblich ist der neue § 356a BGB, der am 19. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Wer den Button nicht hat, riskiert ab sofort Abmahnungen.

In diesem Beitrag bekommst du einen klaren Überblick: was genau verlangt wird, für wen die Regel gilt, wie der Prozess technisch aussehen muss und was passiert, wenn der Button fehlt. Am Ende zeigen wir dir, wie wir die Funktion in praktisch jedem Shopsystem für dich umsetzen.

Kurz gesagt: Seit dem 19.06.2026 verpflichtet § 356a BGB Online-Händler im B2C-Geschäft zu einem Widerrufsbutton. Der Prozess ist zweistufig: Erst klickt der Kunde auf „Vertrag widerrufen" und gibt seine Daten ein, dann bestätigt er über „Widerruf bestätigen". Danach muss der Shop unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail schicken. Der Button muss während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar und leicht erreichbar sein, auch im Footer, dann aber farblich hervorgehoben. Fehlt die Funktion, drohen Abmahnungen und eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.

Was ist der Widerrufsbutton – und seit wann gilt die Pflicht?

Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Funktion, mit der Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag direkt auf der Website widerrufen können, ohne erst nach einer E-Mail-Adresse oder einem Kontaktformular suchen zu müssen. Der Grundgedanke: Ein Vertrag soll sich genauso leicht widerrufen lassen, wie er abgeschlossen wurde.

Rechtliche Grundlage ist § 356a BGB. Die Vorschrift setzt eine EU-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2673) in deutsches Recht um und ist am 19. Juni 2026 in Kraft getreten. Das zugehörige Umsetzungsgesetz wurde bereits am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Anders als beim bekannten Kündigungsbutton gibt es keine Schonfrist: Die Pflicht gilt ab dem ersten Tag.

Für wen gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?

Betroffen ist jeder Unternehmer, der mit Verbrauchern Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließt. Der Gesetzgeber fasst diesen Begriff weit: Gemeint sind Websites und Webshops, aber ausdrücklich auch Buchungsseiten, Online-Formulare und mobile Apps. Auch wer über Marktplätze wie eBay oder Amazon verkauft, muss eine Widerrufsfunktion bereitstellen. Die Verantwortung liegt beim Händler als Vertragspartner.

Die folgende Übersicht zeigt, wer die Funktion braucht und wo sie nicht greift:

Betroffen (Widerrufsbutton nötig) Nicht betroffen
Onlineshops mit Verkauf an Verbraucher (B2C) Reine B2B-Shops ohne Verbraucher als Kunden
Buchungs- und Anmeldeseiten mit Vertragsschluss Verträge per Telefon, Fax oder Bestellkarte
Mobile Apps mit Bestellfunktion Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g BGB)
Verkauf über Marktplätze (eBay, Amazon & Co.) Reine Info-Websites ohne Online-Vertragsschluss
Online abgeschlossene Finanzdienstleistungsverträge

Wichtig: Eine Ausnahme für Finanzdienstleistungen, wie sie der Kündigungsbutton in § 312k BGB kennt, gibt es beim Widerrufsbutton nicht. Auch Banken, Versicherer und Finanzdienstleister sind also in der Pflicht.

Wie muss der Widerrufsbutton funktionieren?

Der Gesetzgeber schreibt einen klar strukturierten, zweistufigen Ablauf vor. Ein einzelner Klick, der den Widerruf sofort auslöst, reicht nicht und ist auch nicht erlaubt.

Schritt 1: die Widerrufsfunktion. Der Kunde klickt auf eine Schaltfläche, die deutlich mit „Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden, eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Danach öffnet sich ein Formular, in dem er nur wenige Angaben macht: seinen Namen, eine Angabe zur Identifizierung des Vertrags (etwa die Bestellnummer) und das Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung, also in der Regel die E-Mail-Adresse. Mehr darf nicht verlangt werden. Einen Widerrufsgrund darfst du nicht zur Pflicht machen.

Schritt 2: die Bestätigung. Im zweiten Schritt bestätigt der Kunde über eine weitere Schaltfläche, die klar mit „Widerruf bestätigen" beschriftet ist, und sendet seine Erklärung damit final ab.

Danach: die Eingangsbestätigung. Sobald der Kunde bestätigt hat, musst du ihm unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger schicken, in der Praxis per E-Mail. Sie muss mindestens den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten. Ein praktischer Tipp: Formuliere diese Mail so, dass sie nur den Eingang bestätigt, nicht die Wirksamkeit. Sätze wie „Ihr Widerruf wird hiermit bestätigt" solltest du vermeiden und stattdessen darauf hinweisen, dass die Prüfung von Wirksamkeit und Reichweite noch aussteht.

Zweistufiger Ablauf des Widerrufsbuttons nach § 356a BGB: Vertrag widerrufen, Daten eingeben, Widerruf bestätigen, Eingangsbestätigung per E-Mail

Wo muss der Button auf der Website stehen?

Die Widerrufsfunktion muss während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Sie darf nicht hinter einem Login oder einer Registrierung versteckt werden, es sei denn, auch der Vertrag selbst lässt sich nur mit Kundenkonto abschließen.

Eine Platzierung im Footer ist erlaubt, sofern der Button von jeder Unterseite aus erreichbar ist. Ein unscheinbarer Textlink zwischen AGB und Impressum genügt allerdings nicht. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich die Funktion durch Farbe, Kontrast oder eine hervorgehobene Platzierung klar von den übrigen Links abhebt. Übrigens muss es nicht zwingend ein klassischer Button sein: Ein eindeutig beschrifteter, deutlich erkennbarer Link reicht, solange Kunden ihn mühelos finden und richtig verstehen.

Was droht, wenn der Widerrufsbutton fehlt?

Das kann unangenehm werden. Da es keine Übergangsfrist gibt, kann ein fehlender oder fehlerhafter Button ab sofort abgemahnt werden, ähnlich wie beim Kündigungsbutton, wo schnell eine Abmahnwelle einsetzte. Der Verstoß lässt sich von außen mühelos feststellen, was Abmahnungen zusätzlich begünstigt.

Schwerwiegender ist eine andere Folge: Fehlt die ordnungsgemäße Widerrufsfunktion, verlängert sich die Widerrufsfrist deutlich. Statt der üblichen 14 Tage können Kunden dann bis zu 12 Monate und 14 Tage lang widerrufen. Für deinen Shop bedeutet das ein erheblich längeres Rückabwicklungsrisiko bei jeder einzelnen Bestellung. Zusätzlich können unter Umständen Bußgelder drohen.

Ohne Widerrufsbutton verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage

Diese Übersicht fasst die zentralen Pflichtbestandteile zusammen, an denen du deinen Shop prüfen kannst:

Pflicht-Element Anforderung
Widerrufs-Schaltfläche Gut lesbar mit „Vertrag widerrufen" beschriftet
Datenformular Nur Name, Vertragskennung, Kontaktweg (kein Pflicht-Grund)
Bestätigungs-Schaltfläche Gut lesbar mit „Widerruf bestätigen" beschriftet
Eingangsbestätigung Unverzüglich per E-Mail, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit
Platzierung Ständig verfügbar, hervorgehoben, ohne Login erreichbar

Widerrufsbutton oder Kündigungsbutton – wo ist der Unterschied?

Die beiden Funktionen werden gern verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben, und du brauchst je nach Geschäftsmodell beide. Der Widerruf macht einen frisch geschlossenen Vertrag vollständig rückgängig, typisch bei einer Online-Bestellung, die der Kunde innerhalb der Frist zurückgibt. Die Kündigung beendet dagegen einen laufenden Dauervertrag wie ein Abo, und zwar erst zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt. Wer Abonnements und Einmalkäufe anbietet, sollte beide Funktionen klar getrennt und eindeutig beschriftet bereitstellen, damit Kunden sofort sehen, welche Funktion sie brauchen. Wie du deinen Shop technisch sauber aufstellst, haben wir auch in unserer Checkliste für den Website-Launch zusammengefasst.

So setzen wir den Widerrufsbutton in deinem Shop um

Keine Sorge, das wird kein Großprojekt. Wir richten die rechtssichere Widerrufsfunktion in praktisch jedem Shopsystem ein, ob WooCommerce, Shopware, Shopify oder eine individuelle Eigenentwicklung. Konkret bauen wir den zweistufigen Prozess, hinterlegen die automatische Eingangsbestätigung per E-Mail und platzieren den Button so, dass er den Vorgaben entspricht und trotzdem zu deinem Shopdesign passt.

Die Umsetzung starten wir kurzfristig; der genaue Aufwand hängt vom System und deinen vorhandenen Abläufen ab. In den meisten Fällen ist die Funktion ab 250 € einsatzbereit. Schreib uns einfach kurz über unser Kontaktformular, welches Shopsystem du nutzt, und wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung. Wenn du ohnehin über eine technische Modernisierung nachdenkst, schau dir auch unsere Webdesign-Leistungen an. Und wenn du deinen Shop darüber hinaus effizienter machen willst, findest du Ideen in unserem Beitrag zu KI-Automatisierungen für WooCommerce.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 19.06.2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung. Für die rechtssichere Ausgestaltung im Einzelfall, etwa bei Marktplätzen, Teilwiderruf oder Finanzdienstleistungen, solltest du im Zweifel anwaltlichen Rat einholen. Eine ausführliche Verbrauchersicht bietet die Verbraucherzentrale, eine juristische Einordnung mit dem vollständigen Gesetzestext die Kanzlei Noerr.

Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten

Der Widerrufsbutton ist seit dem 19.06.2026 Pflicht, ohne Übergangsfrist und mit spürbaren Konsequenzen bei Verstößen. Die Anforderungen sind klar umrissen: zweistufiger Prozess, eindeutige Beschriftungen, automatische Eingangsbestätigung und eine gut sichtbare Platzierung. Technisch ist das in jedem gängigen Shopsystem machbar, und der Aufwand hält sich in Grenzen. Wer jetzt handelt, hat Abmahnrisiko und verlängertes Widerrufsrecht vom Tisch. Sprich uns an, dann setzen wir die Funktion zeitnah in deinem Shop um.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann ist der Widerrufsbutton im Onlineshop Pflicht?

Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026. An diesem Tag ist § 356a BGB in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist gibt es nicht – der Button muss ab dem ersten Tag vorhanden sein.

Für welche Shops gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?

Sie gilt für alle Unternehmer, die mit Verbrauchern Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließen – also Webshops, Buchungsseiten, Online-Formulare und Apps. Auch der Verkauf über Marktplätze wie eBay oder Amazon ist erfasst. Ausgenommen sind unter anderem reine B2B-Shops und Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht.

Wie muss der Widerrufsprozess ablaufen?

Er ist zweistufig: Zuerst klickt der Kunde auf „Vertrag widerrufen" und gibt Name, Vertragskennung und Kontaktweg an. Danach bestätigt er über „Widerruf bestätigen". Anschließend muss der Shop unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit senden.

Reicht ein Link, oder muss es ein echter Button sein?

Es muss kein klassischer Button sein. Ein eindeutig beschrifteter, gut sichtbarer Link genügt, solange Kunden ihn leicht finden und klar erkennen. Entscheidend sind die eindeutige Beschriftung und die hervorgehobene Platzierung.

Was passiert, wenn ich keinen Widerrufsbutton einbaue?

Dann drohen Abmahnungen, und die Widerrufsfrist verlängert sich von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Unter Umständen können zusätzlich Bußgelder verhängt werden.

Was kostet die Umsetzung in meinem Shop?

Das hängt vom Shopsystem und deinen bestehenden Abläufen ab. In den meisten Fällen ist die Funktion ab 250 € einsatzbereit. Schreib uns über das Kontaktformular, welches System du nutzt, dann geben wir dir eine konkrete Einschätzung.

Ist der Widerrufsbutton dasselbe wie der Kündigungsbutton?

Nein. Der Widerrufsbutton macht einen neu geschlossenen Vertrag rückgängig, der Kündigungsbutton beendet einen laufenden Dauervertrag wie ein Abo. Wer beides anbietet, sollte beide Funktionen getrennt und klar beschriftet bereitstellen.