Der Chatbot unten rechts auf deiner Website heißt „Fiete“ und beantwortet abends Fragen zu Öffnungszeiten und Terminen. Ab dem 2. August 2026 muss Fiete dazusagen, dass er eine KI ist. In knapp zwei Wochen greift nämlich die KI-Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist das die erste Regel aus dem AI Act, die sich direkt auf der eigenen Website zeigt: Ein Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben, täuschend echte KI-Bilder und Videos brauchen einen Hinweis, und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen offengelegt werden. Anders als die Pflichten für Hochrisiko-KI wurde diese Frist nicht verschoben. Wir gehen durch, was genau gilt, wer was tun muss und wie du deine Website mit überschaubarem Aufwand vorbereitest.

Kurz gesagt: Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act unverändert. Für deine Website heißt das vor allem drei Dinge: Ein KI-Chatbot muss spätestens bei der ersten Interaktion klar als KI erkennbar sein. Realistische KI-Bilder, Videos oder Stimmen, die echte Personen, Orte oder Produkte vortäuschen könnten, musst du als künstlich kennzeichnen. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis, wenn sie nicht redaktionell geprüft und verantwortet werden. Die maschinenlesbare Markierung ist Aufgabe der Tool-Anbieter.

Ein Satz vorab: Dieser Beitrag ordnet die Regeln für die Praxis ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen lohnt sich der Blick eines Anwalts.

Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 AI Act?

Die KI-Kennzeichnungspflicht verpflichtet dazu, Menschen offenzulegen, wann sie mit einer KI kommunizieren oder wann ein Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Sie steht in Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, der KI-Verordnung vom 13. Juni 2024. Im Gesetz heißt das Ganze „Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme".

Wie gefährlich eine KI ist, spielt dabei keine Rolle. Es geht allein darum, ob Menschen über ihren Einsatz getäuscht werden könnten. Artikel 50 regelt vier Fälle: KI, die direkt mit Menschen interagiert (Abs. 1), die maschinenlesbare Markierung von KI-Ergebnissen (Abs. 2), Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Abs. 3) sowie Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse (Abs. 4). Absatz 5 regelt das Wie: Die Information muss klar und eindeutig sein und spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erfolgen. Außerdem muss sie den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Ein Hinweis, der nur für Sehende erkennbar ist, reicht also nicht in jedem Fall.

Was gilt ab 2. August 2026 und was wurde verschoben?

Anfang Mai 2026 haben sich EU-Parlament und Rat auf den sogenannten KI-Omnibus geeinigt, ein Änderungspaket zur KI-Verordnung. Das Paket ist inzwischen förmlich verabschiedet, die Verordnung trägt das Datum vom 8. Juli 2026. Die Veröffentlichung im Amtsblatt steht noch aus.

Verschoben wurden vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 bleiben dagegen beim 2. August 2026, und genau die betreffen deine Website. Eine ausführliche Einordnung des ganzen Pakets findest du in unserem Beitrag EU AI Act 2026: Was kleine Unternehmen jetzt wirklich tun müssen.

Regelung Ursprünglicher Termin Neuer Termin nach KI-Omnibus
Transparenzpflichten Art. 50 (Chatbot, Deepfakes, KI-Texte) 2. August 2026 unverändert 2. August 2026
Maschinenlesbare Markierung Art. 50 Abs. 2 für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren 2. August 2026 Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026
Hochrisiko-KI nach Anhang III (z. B. Personal, Bildung, Kreditwürdigkeit) 2. August 2026 2. Dezember 2027
Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I (z. B. Maschinen, Medizinprodukte) 2. August 2027 2. August 2028

Die einzige Erleichterung bei Artikel 50 betrifft die technische Markierung durch Anbieter. Die sichtbare Kennzeichnung startet pünktlich.

Anbieter oder Betreiber: Wer muss was tun?

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, typischerweise OpenAI, Google, Midjourney oder der Hersteller deines Chatbot-Plugins. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Das bist du, sobald dein Betrieb ChatGPT für Texte, einen Bildgenerator für Social Media oder einen fertigen Chatbot einsetzt. Rein private Nutzung zählt nicht.

KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 AI Act: Pflichten von Anbieter und Betreiber im Vergleich

Die Absätze 1 und 2 (Chatbot-Hinweis im Systemdesign, maschinenlesbare Markierung) richten sich an Anbieter, die Absätze 3 und 4 (Emotionserkennung, Deepfakes, KI-Texte) an Betreiber.

Beim Chatbot verschwimmt die Grenze. Lässt du dir von einer Agentur einen Chatbot auf Basis eines Sprachmodells bauen und betreibst ihn als „Assistent der Firma Müller", kannst du selbst in die Anbieterrolle rutschen, weil das System unter deinem Namen in Betrieb geht. Nutzt du ein fertiges Produkt, ist formal der Hersteller in der Pflicht. Wir raten dir, die Frage nach der formalen Verantwortung nicht lange zu wälzen. Am Ende zählt, dass der Hinweis beim Besucher ankommt. Prüf also selbst, ob dein Chatbot sich klar als KI zu erkennen gibt, und stell es notfalls in den Einstellungen ein.

KI-Chatbot auf der Website: Welcher Hinweis ist Pflicht?

Ein Chatbot, der mit Besuchern schreibt oder spricht, muss offenlegen, dass er eine KI ist. Das Gesetz macht nur eine Ausnahme für den Fall, dass es für eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person ohnehin offensichtlich ist. Darauf solltest du dich nicht verlassen. Ein Chatfenster mit Vornamen und Avatar wirkt auf viele wie ein Mensch.

Die neuen Leitlinien der EU-Kommission (mehr dazu weiter unten) werden hier erfreulich konkret. Der Hinweis soll schon im Design angelegt sein und spätestens bei der ersten Interaktion erscheinen. Als gute Lösungen nennen sie einen verständlichen Hinweis zu Beginn der Sitzung, ein dauerhaft sichtbares Kennzeichen in der Nähe des Eingabefelds oder bei Telefon-Bots eine gesprochene Ansage. Nicht ausreichend sind ein allgemeines Label wie „Assistent", ein Hinweis, der nur in den AGB steht, oder eine rein technische Markierung im Quellcode.

KI-Agenten müssen laut Leitlinien zusätzlich offenlegen, für wen sie handeln. Bei Kindern, älteren oder wenig digital erfahrenen Menschen erwartet die Kommission besondere Sorgfalt.

Nicht jede Automatik zählt. Eine klassische Abwesenheitsnotiz ist keine KI. Und ein KI-Antwortvorschlag, den dein Mitarbeiter prüft und selbst abschickt, spricht nicht direkt mit dem Kunden. Beides fällt nach unserer Einschätzung nicht unter die Chatbot-Pflicht. Mehr zu den Einsatzmöglichkeiten von Chatbots findest du in unserem Chatbot-Guide für Unternehmen.

Formulierungsbeispiele für den Chatbot-Hinweis

Diese Vorschläge kannst du an deine Tonalität anpassen:

  • Begrüßung im Chatfenster: „Hallo! Ich bin der KI-Assistent von Schreinerei Becker. Ich bin kein Mensch, sondern ein automatisches System. Bei Fragen, die ich nicht beantworten kann, verbinde ich dich gern mit unserem Team."
  • Dauerhaftes Label über dem Eingabefeld: „KI-Assistent · automatisierte Antworten"
  • Telefon-Bot einer Arztpraxis (förmliche Ansprache): „Guten Tag, Sie sprechen mit dem digitalen KI-Assistenten der Praxis Dr. Schulz. Wenn Sie lieber mit einer Mitarbeiterin sprechen möchten, sagen Sie einfach ‚Mitarbeiter'."

Vermeide Fotos, die einen Menschen vortäuschen. Ein Chatbot darf also durchaus „Fiete" heißen, dann gehört das Wort KI aber direkt daneben. Verarbeitet er personenbezogene Daten, kommt die DSGVO dazu. Wie das zusammenpasst, erklären wir in KI datenschutzkonform einsetzen.

KI-Bilder kennzeichnen: Wann ist ein Bild ein Deepfake?

Beim Wort „Deepfake" denken viele an gefälschte Politikervideos. Der AI Act fasst den Begriff aber deutlich weiter. Ein Deepfake ist nach Art. 3 Nr. 60 ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der realen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde.

Das betrifft auch normale Marketingbilder: ein fotorealistisches „Team", das es so nicht gibt, oder ein KI-Video mit einer synthetischen Sprecherin, die wie eine echte Mitarbeiterin wirkt. Nach den Leitlinien kommt es im Einzelfall darauf an, wie stark die Ähnlichkeit ist und was das typische Publikum erwartet.

Klar fantastische Inhalte wie ein Drache oder eine erkennbar comichafte Illustration sind keine Deepfakes, weil niemand sie für echt hält. Für offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke genügt ein Hinweis, der die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Diese Ausnahme legt die Kommission allerdings eng aus.

Aus den Leitlinien lassen sich für typische KMU-Fälle diese Faustregeln ableiten:

  • Produktfoto mit Farbkorrektur, getauschtem Hintergrund oder leichtem Zuschnitt: in der Regel keine Kennzeichnung nötig, das ist normale Bildbearbeitung.
  • Produktbild, das durch KI so verändert wurde, dass ein falscher Eindruck von Aussehen oder Eigenschaften entstehen kann: kennzeichnen.
  • Werbung mit einem vollständig KI-generierten, realistisch wirkenden Model: kennzeichnen.
  • Digitale Nachbildung einer echten Person, etwa des Chefs als KI-Avatar: kennzeichnen.

Formulierungsbeispiele für die Bildunterschrift

Der Hinweis muss ohne Spezialsoftware wahrnehmbar sein. Bewährt haben sich:

  • Bildunterschrift: „KI-generiertes Bild" oder „Bild mit KI erstellt"
  • Overlay im Bild oder Video: ein kleines, gut lesbares „KI"-Label in einer Ecke, bei Videos bereits zu Beginn
  • Bei Audio: eine kurze gesprochene Ansage wie „Dieser Beitrag wurde mit einer KI-Stimme vertont"

Für das Label musst du nichts erfinden. Zusammen mit dem Verhaltenskodex hat die EU-Kommission einheitliche Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bereitgestellt, die jeder nutzen kann. Was du bei KI-Inhalten urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich zusätzlich beachten solltest, steht in unserem Beitrag KI-generierte Inhalte rechtssicher nutzen.

KI-Texte: Wann gilt die Transparenzpflicht für Texte?

Bei Texten können die meisten Betriebe aufatmen. Der Kreis ist kleiner, als viele befürchten: Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für KI-erzeugte oder KI-veränderte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Leitlinien zählen dazu Themen wie Politik, öffentliche Verwaltung, Justiz, öffentliche Gesundheit, Verbrauchersicherheit sowie kulturelle, finanzielle oder wissenschaftliche Entwicklungen, über die öffentlich debattiert wird.

Eine Produktbeschreibung im Onlineshop, eine Leistungsseite deines Handwerksbetriebs oder ein Rezept im Vereinsblog fallen in aller Regel nicht darunter. Anders sieht es beim Impf-Ratgeber einer Apotheke oder beim Fachartikel eines Steuerbüros zu neuen Steuergesetzen aus.

Selbst dann gibt es eine wichtige Ausnahme: Keine Kennzeichnung ist nötig, wenn der Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Die Leitlinien stellen klar, dass dafür eine echte inhaltliche Prüfung nötig ist. Eine reine Rechtschreibkontrolle genügt nicht. Wird ein Text nach der Freigabe noch einmal inhaltlich durch KI verändert, entfällt die Ausnahme wieder.

Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt: Bei Texten zählt die Veröffentlichung, nicht die Entstehung. Ein KI-Text, den du im Juni geschrieben hast und im August veröffentlichst, fällt also unter die neue Regel. Ältere Inhalte musst du dagegen nicht rückwirkend kennzeichnen. Am sichersten fährst du mit einem festen Freigabeprozess, bei dem ein Mensch jeden Fachtext inhaltlich prüft und verantwortet.

Maschinenlesbare Markierung: Was Anbieter bis Dezember erledigen müssen

Nach Art. 50 Abs. 2 müssen Anbieter generativer KI ihre Ergebnisse in einem maschinenlesbaren Format markieren, damit sie als künstlich erzeugt erkennbar sind. Technisch passiert das über Metadaten und unsichtbare Wasserzeichen. Der Verhaltenskodex setzt dabei auf mehrere Ebenen, etwa eine Kombination aus Metadaten und Wasserzeichen.

Diese Pflicht trifft OpenAI, Google, Adobe und Co., nicht deinen Betrieb. Für dich hat sie trotzdem zwei praktische Folgen:

  • Entferne keine Markierungen. Wenn du KI-Bilder durch Tools schickst, die Metadaten löschen, oder Wasserzeichen bewusst entfernst, arbeitest du gegen das System.
  • Eine Markierung ersetzt nicht den sichtbaren Hinweis. Wo du als Betreiber kennzeichnen musst, reicht die unsichtbare Markierung des Anbieters nicht aus.

Leitlinien und Verhaltenskodex: Woran sich die Behörden orientieren

Zwei Dokumente helfen bei der Auslegung. Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission den finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er hat zwei Teile: einen für Anbieter zur Markierung und Erkennung, einen für Betreiber zur Kennzeichnung von Deepfakes und KI-Texten. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahmen können Unterzeichnern aber helfen, die Einhaltung nachzuweisen.

Heute, am 20. Juli 2026, hat die Kommission ihre Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 nachgelegt, mit zahlreichen Beispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht. Beide Dokumente sind rechtlich nicht bindend. Sie prägen aber, wie Aufsichtsbehörden die Regeln auslegen, und sind damit der beste Anhaltspunkt, den du aktuell hast.

Wer kontrolliert die KI-Kennzeichnungspflicht in Deutschland?

Deutschland hatte die Frist zur Benennung der zuständigen Behörden, den 2. August 2025, verpasst. Jetzt ist das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung auf der Zielgeraden: Der Bundesrat hat es am 10. Juli 2026 gebilligt, in Kraft tritt es am Tag nach der Verkündung.

Zentrale Marktüberwachungsbehörde wird die Bundesnetzagentur. Bei ihr können Bürger auch Beschwerden einreichen.

Niemand wird jede Handwerker-Website durchforsten. Ein fehlender Chatbot-Hinweis ist aber von außen leicht zu erkennen. Beschwerden von Kunden sind deshalb der realistischere Auslöser für Ärger als eine Routinekontrolle.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen Artikel 50 können nach Art. 99 Abs. 4 mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Normalerweise gilt der höhere Betrag, für KMU und Start-ups dreht der AI Act das um: Hier ist der niedrigere Wert die Obergrenze.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem Betrieb mit 2 Mio. Euro Jahresumsatz liegt die theoretische Obergrenze bei 60.000 Euro. Das ist ein Höchstwert, kein Regelsatz. Ein sauberer Hinweis kostet trotzdem deutlich weniger.

Tabelle: Welche Inhalte deiner Website müssen gekennzeichnet werden?

Typische Fälle auf KMU-Websites, eingeordnet nach Gesetzestext und Leitlinien:

Inhalt auf deiner Website Kennzeichnung nötig? Was du tun solltest
KI-Chatbot im Kundenservice Ja Hinweis bei Gesprächsbeginn plus dauerhaftes Label am Chatfenster
KI-Telefonassistent Ja Ansage direkt zu Beginn des Gesprächs
Abwesenheitsnotiz, einfache Autoantwort ohne KI Nein Nichts zu tun
KI-Vorschlag, den ein Mitarbeiter prüft und selbst abschickt Nein Freigabe durch Menschen beibehalten
Fotorealistisches KI-Bild von Personen, Räumen oder Produkten Ja, wenn es echt wirken kann Bildunterschrift oder KI-Label im Bild
Produktfoto mit Farbkorrektur oder freigestelltem Hintergrund Nein Nichts zu tun
Erkennbar fantastische oder comichafte KI-Illustration Nein Optional freiwilliger Hinweis
KI-Avatar oder KI-Stimme, die eine echte Person nachbildet Ja Sichtbarer oder hörbarer Hinweis von Anfang an
KI-Produktbeschreibung oder Leistungstext Nein Inhaltlich prüfen, Qualität sichern
KI-Fachartikel zu Gesundheit, Recht, Finanzen ohne echte Redaktion Ja Hinweis setzen oder redaktionell prüfen und verantworten
KI-Fachartikel mit echter redaktioneller Prüfung und Verantwortung Nein Prüfprozess dokumentieren

Checkliste: So machst du deine Website fit für den 2. August

Checkliste zur KI-Kennzeichnungspflicht für Website-Betreiber in fünf Schritten

Für die meisten KMU-Websites ist die Vorbereitung an einem Nachmittag erledigt:

  1. Bestandsaufnahme machen. Liste auf, wo auf deiner Website und in deinen Kanälen KI steckt: Chatbot, Telefonassistent, Bilder, Videos, Stimmen, Texte.
  2. Chatbot prüfen. Gibt er sich in der ersten Nachricht als KI zu erkennen, und ist das Label dauerhaft sichtbar? Sonst Begrüßungstext und Einstellungen anpassen.
  3. Bilder und Videos sichten. Ergänze bei allen fotorealistischen KI-Bildern, die echte Personen, Orte oder Produkte vortäuschen könnten, eine Bildunterschrift oder ein Label. Nimm den Hinweis auch in den Alt-Text auf, damit er barrierefrei ist.
  4. Textprozess festlegen. Entscheide, welche Inhalte Themen von öffentlichem Interesse berühren. Für diese gilt: entweder kennzeichnen oder von einem Menschen inhaltlich prüfen und verantworten lassen.
  5. Metadaten nicht zerstören. Prüfe, ob dein Bildoptimierungs-Plugin Metadaten löscht, und schalte das für KI-Bilder möglichst ab.
  6. Intern festhalten. Schreib in zwei, drei Sätzen auf, wie ihr kennzeichnet und wer Texte freigibt. Das zeigt im Ernstfall, dass du dich gekümmert hast.

Fazit: Fiete darf bleiben, wenn er ehrlich ist

Die KI-Kennzeichnungspflicht klingt nach Bürokratie. Für die meisten Websites läuft sie auf ein paar Handgriffe hinaus: ein klarer Satz im Chatfenster, eine Zeile unter realistischen KI-Bildern und ein Mensch, der Fachtexte prüft, bevor sie online gehen. Fiete darf also weiter abends die Fragen nach Öffnungszeiten beantworten. Er muss nur sagen, wer er ist. Viele Kunden finden genau das sympathischer als einen Bot, der so tut, als säße er am Empfang.

Wenn du unsicher bist, wo auf deiner Website KI steckt oder wie du Chatbot, Bilder und Texte sauber aufstellst, schauen wir uns das gern gemeinsam an. In unserer Digitalisierungsberatung begleiten wir KMU beim praktischen und rechtskonformen Einsatz von KI, auf Wunsch mit bis zu 80 % BAFA-Förderung. Sprich uns einfach über die Kontaktseite an.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act gelten ab dem 2. August 2026, der KI-Omnibus hat daran nichts geändert. Nur für die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter bereits eingeführter Systeme gibt es eine Übergangsfrist bis Dezember 2026.

Muss jeder KI-Text auf der Website gekennzeichnet werden?

Nein. Die Pflicht betrifft nur KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, etwa Gesundheit, Recht oder Finanzen. Auch dann entfällt sie, wenn ein Mensch den Text inhaltlich prüft und eine Person oder Firma die redaktionelle Verantwortung trägt. Produktbeschreibungen und normale Leistungstexte sind in der Regel nicht betroffen.

Wie muss der Hinweis bei einem KI-Chatbot aussehen?

Der Hinweis muss klar sein und spätestens bei der ersten Interaktion erscheinen, zum Beispiel als Begrüßung „Ich bin ein KI-Assistent" plus dauerhaftes Label am Chatfenster. Ein Hinweis nur in den AGB oder ein vages Label wie „Assistent" reicht laut Leitlinien der EU-Kommission nicht.

Müssen KI-Bilder für Website und Social Media gekennzeichnet werden?

Ja, wenn das Bild realen Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen könnte. Dann gilt es als Deepfake im Sinne des AI Act. Klar fantastische Illustrationen oder normal bearbeitete Produktfotos müssen nicht gekennzeichnet werden.

Wer kontrolliert die Einhaltung in Deutschland?

Zentrale Marktüberwachungsbehörde wird die Bundesnetzagentur, die auch Beschwerden entgegennimmt. Grundlage ist das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung, das der Bundesrat im Juli 2026 gebilligt hat.

Was kostet ein Verstoß gegen die Transparenzpflicht?

Möglich sind Geldbußen bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte. Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem von Schwere, Dauer und Unternehmensgröße ab.